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Weitere Artikel - August 2019:
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Bürokratieabbau Teil III
Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile
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Doppelte Haushaltsführung
BFH stärkt Rechte der Steuerzahler
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Die neue KAP-INV
Wichtiges zur Einkommensteuererklärung 2018
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Neuerungen für Grenzgänger Schweiz
Konsultationsvereinbarung
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Kaufprämie für Elektroautos
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt € 2.000,00 (reine Batteriefahrzeuge) bzw. € 1.500,00 (Hybridelektrofahrzeuge).
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Gemeinsamer Freistellungsauftrag für Ehegatten/Lebenspartner
Seit 2009 steht jedem Kapitalanleger ein Sparer-Pauschbetrag in Höhe von € 801,00 zu.
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Haushaltsscheck-Verfahren auch elektronisch möglich
Für Hilfen im Privathaushalt müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und Meldungen erstattet werden.
Steuererklärungen für Rentner
Pilotprojekt
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen kommen – mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen – Rentnern und Pensionären mit vereinfachten Steuererklärungen entgegen. Die teilnehmenden Finanzämter nehmen den neuen Vordruck „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ seit dem 2.5.2019 an. In diesem Papiervordruck müssen lediglich Spenden, Mitgliedsbeiträge, Kirchensteuer oder außergewöhnliche Belastungen und Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen eingetragen werden. Die an die Finanzämter gemeldeten Renteneinkünfte, Pensionen und Sozialversicherungsbeiträge müssen nicht mehr erklärt werden. Die Vordrucke können allerdings nicht verwendet werden, wenn weitere Einkünfte (z. B. Vermietung und Verpachtung) zu erklären sind.
Stand: 29. Juli 2019