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Weitere Artikel - Dezember 2019:
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Entbürokratisierung III
Milliardenschwere Entlastung des Mittelstandes
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Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember
Stichtag 10.1.2020
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Jahresabschluss 2019
Grundsatz der Wesentlichkeit beachten
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Grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Referentenentwurf für Mitteilungspflichten
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Was zum 31.12.2019 vernichtet werden kann
Gewerbetreibende, bilanzierungspflichtige Unternehmer oder selbstständig Tätige müssen u. a. Bücher, Bilanzen, Inventare, die Geschäftskorrespondenz sowie alle elektronisch übermittelten Dokumente mindestens 6 Jahre aufbewahren.
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Verlustbescheinigungen bei mehreren Wertpapierdepots
Kapitalanleger, die mehrere Wertpapierdepots bei unterschiedlichen Banken unterhalten, egal ob sich diese Depots im Inland oder im Ausland befinden, sollten stets zum Jahresende prüfen, ob in einem der Depots Verluste erwirtschaftet worden sind.
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Winterdienst: Nicht für Minijobber
Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.
Weihnachtsgeld für beherrschende GmbH-Gesellschafter
Beherrschender GmbH-Gesellschafter
Gesellschafter mit einer Beteiligung von mehr als 50 % gelten steuerlich als „beherrschende“ Gesellschafter. Liegen besondere Umstände vor, die eine Beherrschung der Gesellschaft begründen, reicht auch ein Beteiligungsverhältnis von unter 50 %. Im Regelfall ist der beherrschende Gesellschafter auch Geschäftsführer.
Klare und eindeutige Vereinbarung
Eine wesentliche Bedingung für die steuerliche Anerkennung von Vereinbarungen zwischen der GmbH und einem beherrschenden Gesellschafter (-Geschäftsführer) ist, dass diese im Vorhinein klar und eindeutig getroffen sein müssen (H 8.5 der Körperschaftsteuer-Richtlinien KStR). Im Vorhinein heißt bei Vergütungen, die das gesamte Jahr betreffen, dass die Vereinbarung bereits vor Jahresbeginn erfolgen muss.
Weihnachtsgeld
Viele beherrschende Gesellschafter bzw. Geschäftsführer tappen in die Steuerfalle, wenn sie mit der GmbH im Oktober ein Weihnachtsgeld vereinbaren und sich dieses dann im Dezember desselben Jahres auszahlen lassen. Ein im Dezember 2019 auszuzahlendes Weihnachtsgeld hätte hingegen schon im Dezember 2018 vereinbart werden müssen, wenn es steuerlich als solches anerkannt werden soll. Ist dies nicht der Fall, führt eine Weihnachtsgeldauszahlung zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.
Stand: 27. November 2019