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Weitere Artikel - Juni 2019:
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Neues Forschungszulagengesetz
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
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Fallstricke beim elektronischen Fahrtenbuch
Fahrtenbuch muss Fahrtanlässe enthalten
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Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019
Neue Verwaltungsvorschriften
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Mitarbeiterentsendung 2019
Neues BMF-Schreiben
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Grunderwerbsteuer beim Unternehmenskauf
Der Share Deal ist die übliche Methode bei Kapitalgesellschaften.
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Kurzzeitige Vermietung steuerunschädlich
Ausschließlich zu privaten Wohnzwecken genutzte Immobilien können ohne Beachtung jeglicher Mindestbesitzzeiten stets steuerfrei veräußert werden.
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Brexit verschoben
Die EU-Staats- und Regierungschefs haben sich auf dem Sondergipfel in Brüssel am 11.4.2019 dazu geeinigt, Großbritannien eine weitere Aufschubfrist bis 31.10.2019 zu gewähren.
Zinseinspruch gegen die Gewerbesteuer
Widerspruch richtig begründen
Während die Finanzverwaltung Zinsen zur Einkommensteuer regelmäßig auf Antrag unter Bezug auf das BMF-Schreiben vom 14.12.2018 (IV A 3 - S 0465/18/10005-01) ab dem 1.4.2012 aussetzt, halten sich die Kommunen bezüglich der Zinsfestsetzungen zur Gewerbesteuer im Regelfall nicht an diese Verwaltungsanweisung. Sie ist für die Kommunen auch nicht bindend. Gegenüber den Kommunen sollte der Widerspruch zum Gewerbesteuerbescheid am besten mit den anhängigen Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG, 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17) begründet werden.
Stand: 27. Mai 2019