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Weitere Artikel - März 2019:
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Neue Revisionsverfahren vor dem BFH
Aktuelle Verfahren zur Einkommen- und Umsatzsteuer
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Starke-Familien-Gesetz
Bundesregierung legt Gesetzentwurf vor
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Pkw-Überlassung an den Ehegatten
Ehegatten-Arbeitsverhältnis auf dem Prüfstand
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Besteuerung von Kapitaleinkünften
Neues BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer
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Besteuerung von E-Dienstwagen
Besitzer von E-Autos sowie von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen müssen nur noch 0,5 % des Listenpreises versteuern
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Private PKW-Nutzung
Ein teilweise betrieblich und teilweise privat genutzter Pkw kann bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich behandelt werden.
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Solidaritätszuschlag: Freigrenze soll ab 2021 steigen
In letzter Zeit mehrten sich verstärkt Gerüchte um die Abschaffung des seit 1995 erhobenen Solidaritätszuschlages.
Kaufkraftzuschläge 2019
Entsendung von Mitarbeitern
Entsenden deutsche Unternehmer Mitarbeiter ins Ausland, sehen sich diese häufig mit höheren Lebenshaltungskosten belastet. Ist der Entsendezeitraum zeitlich begrenzt, verbleibt das Besteuerungsrecht für die Lohnzahlungen im Regelfall trotz vorübergehenden Wegzugs des Arbeitnehmers in Deutschland.
Kaufkraftausgleich
Arbeitgeber können in solchen Fällen höhere Kosten durch Zahlung eines Kaufkraftausgleiches abgelten. Solche Kaufkraftausgleiche sind nach § 3 Nr. 64 Satz 3 des Einkommensteuergesetzes/EStG bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei. Die vom Arbeitgeber geleisteten Zuzahlungen bleiben steuerfrei, soweit diese die nach dem Bundesbesoldungsgesetz zulässigen Beträge nicht übersteigen.
Neues BMF-Schreiben
Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Das Bundesfinanzministerium hat die Gesamtübersicht der Prozentsätze entsprechend ergänzt (BMF-Schreiben vom 14.1.2019, IV C 5 - S 2341/19/10001). Die höchsten Zuschlagssätze gelten unverändert für Angola (40 % ab 1.9.2017), Dänemark (20 % ab 1.1.2016) sowie für Island (30% seit 1.2.2017). Alle neuen ab dem 1.1.2019 geltenden steuerfreien Zuschlagprozentbeträge können unter www.bundesfinanzministerium.de als Excel-Datei heruntergeladen werden.
Stand: 25. Februar 2019