Ausgabe:
Weitere Artikel - März 2020:
-
Erstausbildungskosten sind keine Werbungskosten
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
-
Energetische Sanierungsmaßnahmen
Neue Verordnung der Bundesregierung
-
Über- und Minusstunden im Jahresabschluss 2019
Rückstellungen für geleistete Überstunden
-
Fahrräder für die Mitarbeiter
Neue gleichlautende Erlasse der obersten Finanzbehörden
-
Beschäftigung EU-Ausländer
Kinderfreibeträge und Lohnsteuerklassen
-
Verpflegungsaufwendungen
Mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften wurden die Verpflegungspauschalen ab 2020 angehoben.
-
Betriebsvorrichtungen gesondert betrachten
Als Betriebsvorrichtungen bezeichnet werden „Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören“.
-
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die ortsübliche Vergleichsmiete dient u. a. als Bezugsgröße für Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen und für Neuvertragsmieten im Rahmen der Mietpreisbremseregelung.
-
Coronavirus: Was tun, wenn im Betrieb ein Corona-Fall aufgetreten ist?
Besteht der Verdacht, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter mit dem Coronavirus infiziert ist, müssen folgende Maßnahmen gesetzt werden.
-
Coronavirus: Welche Finanzhilfen und Steuererleichterungen gibt es für Unternehmen?
Steuerliche Liquiditätshilfen im Überblick
-
Coronavirus: Welche Erleichterungen gibt es für Unternehmen?
Kurzarbeitergeld
Coronavirus: Welche betrieblichen Maßnahmen sind notwendig?
Allgemeine Vorbeugemaßnahmen
Um die Ausbreitung von Coronaviren einzudämmen sollten im Unternehmen u. a. folgende Maßnahmen angeordnet werden:
- Persönliche Hygiene
- Gründliches (mind. 20 – 30 Sekunden langes) Händewaschen mit geeigneten Hygieneprodukten
- Auf Handschlag zur Begrüßung verzichten
- Niesen und Husten nur in Einmalpapiertaschentücher und unmittelbare Entsorgung in einem Papierkorb mit Abdeckung
- Berührungen der Schleimhäute (Mund, Nase, Augen) mit den Händen vermeiden
- Engen Kontakt zu Kollegen vermeiden und ggf. Arbeitsplätze auseinander stellen
- Arbeitsplätze regelmäßig reinigen oder desinfizieren und intensiv lüften
- Benutzung von Pausenräumen und Gemeinschaftseinrichtungen unterlassen oder nur einzeln nutzen
- Nutzung der Treppe anstelle des Aufzugs und Vermeidung der Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Modalitäten eines allenfalls eingerichteten Kantinenbetriebes prüfen und ggf. auf die Ausgabe von Lunchpaketen umstellen
- Gebrauch von Atemschutzmasken und Schulungen über das korrekte Tragen solcher Masken veranstalten. Masken nach längerer Nutzung austauschen. Einsatz nur bei Bedarf. Atemschutzmasken der Klasse FFP bereitstellen und Modalitäten für deren Ausgabe (z. B. am Betriebseingang) festlegen. Nutzungsanweisungen geben.
- Sicherstellung des Heimtransports erkrankter Mitarbeiter bei plötzlichem Krankheitsbeginn
- Organisation von Fahrgemeinschaften, Hol- und Bringdiensten für Mitarbeiter zur Vermeidung erhöhter Ansteckungsgefahr in öffentlichen Verkehrsmitteln
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs sollten u.a. zwei wichtige Vorkehrungen getroffen werden:
- Festlegung unabdingbarer Aufgaben und Prozesse sowie diverser innerbetrieblicher Abläufe, die ständig überwacht werden müssen bzw. nicht unterbrochen werden können
- Festlegung der unbedingt notwendigen Mitarbeiter (Schlüsselpersonal) und deren Vertretungspersonen. Einarbeitung der Vertreter und ggf. Aktivierung zusätzlicher Personalreserven
Stand: 18. März 2020