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Weitere Artikel - Mai 2021:
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Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie 2021
Anhebung der Aufwandsentschädigungspauschalen
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Steuerliche Coronahilfen verlängert
Neues BMF-Schreiben
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Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert
10-%-Grenze noch bis 30.6.2021
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KfW-Sonderkredite verlängert
Verlängerung bis 31.12.2021
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Steuerveranlagung 2021: Wo Finanzämter genauer hinschauen
Finanzämter geben Prüffelder für 2021 bekannt
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Arbeitszimmer in Corona-Zeiten
Steht dem Arbeitnehmer Corona-bedingt kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, kann dieser für sein Arbeitszimmer Aufwendungen bis zu € 1.250,00 im Jahr geltend machen.
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Neue Bürger-Identifikationsnummer
Der Bundesrat hat am 5.3.2021 das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet.
Corona-Infektion am Arbeitsplatz
Arbeitsunfall
Wer sich bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin mit dem Coronavirus infiziert, sollte das unbedingt seinem Arbeitgeber melden. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, die Unfallanzeige entgegen zu nehmen und an den zuständigen Unfallversicherungsträger zu übermitteln, kann der Arbeitnehmer das auch selbst tun.
Anspruch auf Unfallrente
Eine Arbeitsunfall-Anzeige ist für den Arbeitnehmer sinnvoll, weil für Arbeitsunfälle von der gesetzlichen Unfallversicherung höhere Leistungen beansprucht werden können, als er diese von den gesetzlichen Krankenkassen erhält. Unter anderem besteht im Falle einer dauerhaften Minderung der Erwerbsfähigkeit Anspruch auf eine Unfallrente.
Stand: 27. April 2021